Zusammensetzung des Schulvorstandes

Mit Änderung des NSchG vom 12.11.2010 ist die Zusammensetzung des Schulvorstands an berufsbildenden Schulen im Zuge der Umsetzung von ProReKo neu geregelt worden. Ab 01.01.2011 haben Schulvorstände an berufsbildenden Schulen mit bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder und an berufsbildenden Schulen mit über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder (§ 38 b Abs. 1 Nrn. 4 und 5). Der Schulvorstand setzt sich dementsprechend an den bbs1celle wie folgt aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen:

  • zu drei Zwölfteln aus der Schulleiterin oder dem Schulleiter, der stv. Schulleiterin oder dem stv. Schulleiter sowie weiteren von der Schulleiterin oder dem Schulleiterbestimmten mit Schulleitungsaufgaben betrauten Personen,
  • zu drei Zwölftel aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§ 53 Abs. 1 Satz 1 NSchG).
  • zu drei Zwölfteln aus Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler,
  • zu einem Zwölfteln aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie
  • zu zwei Zwölfteln aus außerschulischen Vertreterinnen und Vertretern von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen, davon eine Vertreterin oder ein Vertreter der zuständigen Stelle gemäß § 71 Berufsbildungsgesetz.

Der Schulvorstand tagt in regelmäßigen Abständen.

 

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